Ab dem 01.01.2023 gelten zur Berechnung des Kindesunterhaltes neue Bedarfssätze. Gleichzeitig stieg das Kindergeld auf 250,00 € pro Kind. Angepasst wurden ebenfalls die Selbstbehaltssätze. Diese betragen beim Nichterwerbstätigen 1.120,00 € und bei Erwerbstätigen 1.370,00 €. In diesen Selbstbehaltssätzen sind Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von 520,00 € enthalten.
KG, Beschl. v. 15.07.2022 – 16 UF 65/22.
Immer wieder begegnet uns die Auffassung, dass, wenn nur ein Ehegatte die Scheidung begehrt, die Ehe erst nach drei Jahren geschieden werden kann. Wie das Kammergericht (Oberlandesgericht des Landes Berlin) erneut festgehalten hat, kann die Ehe auch dann geschieden werden, wenn nur ein Ehegatte der Auffassung ist, die Ehe ist zerrüttet. Es bedarf dann der Prognose, dass eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensverhältnisse nicht erwartet werden kann. Hier kommt es auf die ausdrücklichen Bekundungen des die Scheidung begehrenden Ehegattens an.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2021 - II-3 UF 173/20
Aus einem möglichen Bindungsabriss des nicht betreuenden Elternteils kann weder eine generelle noch eine vermutete Kindeswohlschädlichkeit geschlossen werden. Das Argument, der umgangsberechtigte Elternteil werde keinen Umgang mehr wahrnehmen können, kann nicht dazu führen, dass dem betreuenden Elternteil ein Umzug versagt wird. Allerdings muss der Bindung des Kindes zu dem umgangsberechtigten Elternteil durch eine entsprechende Regelung der Umgangskontakte Rechnung getragen werden.
BGH, Beschluss vom 19.02.2020, Az. XII ZB 358/19
Es ist für den Anspruch auf Trennungsunterhalt nicht erforderlich, dass die Ehegatten jemals zusammengelebt oder gemeinsam gewirtschaftet haben. Der Trennungsunterhalt entfällt nur dann, wenn die Ehegatten sich bei Eheschließung darüber einig waren, überhaupt keine eheliche Lebensgemeinschaft zu begründen.
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 13.03.2020, Az. 7 UF 17/20
Eine Mutter wollte mit ihrem Kind gegen den Willen des Vaters eine Flugreise nach Nicaragua antreten. Das erstinstanzliche Gericht hat dies der Kindesmutter gestattet. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hob diese Entscheidung jedoch auf und untersagte der Mutter die geplante Reise.
Grundsätzlich bedarf die Entscheidung eines Elternteils mit dem gemeinsamen Kind zu verreisen, nicht der Zustimmung des anderen Elternteils. Anders verhält es sich jedoch, wenn ein bestimmtes Reiseziel ein über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehende Gefahren birgt.