OLG Brandenburg, Beschluss vom 31.05.2019, 13 UF 170/18
Das Wechselmodell darf nur dann vom Gericht angeordnet werden, wenn feststeht, dass die Eltern den erhöhten Kommunikationsanforderungen gerecht werden. Insbesondere beim Wechselmodell ist es erforderlich, dass die Eltern sich in Kindesbelangen abstimmen können. Sofern dies nicht gegeben ist, kommt ein Wechselmodell nicht in Betracht.
OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.04.2019, Az. 13 UF 43/17
Der Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zu Lasten eines Ehegatten kann grob unbillig sein, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte gegen den ausgleichverpflichteten Ehegatten eine Straftat, wie etwa eine schwere Körperverletzung, begangen hat.
OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.04.2019, Az. 18 UF 57/19
Bei welchem Ehegatten ein Tier nach der Trennung verbleibt, richtet sich nach den Vorschriften über Haushaltsgegenstände. Es ist daher nicht so, wie weitverbreitet irrtümlich vermutet, dass sich der Verbleib eines Tieres und der Kontakt des jeweils anderen Ehegatten zum Tier nach den Vorschriften über Sorgerecht und Umgang mit einem Kind richten.
OLG Hamm, Beschluss vom 08.01.2019, Az. 9 WF 232/18
Der Verfahrenswert einer Ehesache bemisst sich nach dem dreifachen Nettoeinkommen der Beteiligten zuzüglich ihres Vermögens. Dieses Vermögen ist vorab um einen Freibetrag in Höhe von 30.000,00 € pro Ehegatte zu bereinigen und mit 5 % in die Berechnung zum Verfahrenswert einzustellen.
Amtsgericht München, Beschluss vom 02.01.2019, Az. 523 F 9430/18
Das Amtsgericht München hat in seiner Entscheidung ausgeführt, dass sich zwar der Verbleib von Tieren nach Trennung der Ehepartner grundsätzlich nach den Vorschriften über die Hausratsteilung richtet. Allerdings ist zu beachten, dass Hunde Rudeltiere sind, deren Mitglieder sich untereinander kennen und nicht beliebig austauschbar sind. Hier hat auch das Herrchen einen Platz in dieser Hierarchie. Aus tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten sind daher die Hunde, die sich über Monate gemeinsam beim Ehemann befanden, weder von ihrer Betreuungsperson (Ehemann) noch voneinander zu trennen.