Online-Ehescheidung

Wie funktioniert eine Scheidung online?

Vorab: Online-Scheidung bedeutet nicht, dass Sie irgendwie automatisch geschieden werden, ohne vor einem Gericht erscheinen zu müssen. Auch ist die Inanspruchnahme wenigstens eines Rechtsanwalts zwingend erforderlich, denn bei Ehescheidungsverfahren herrscht der sogenannte „Anwaltszwang“.

 

Scheidung online bedeutet aber dennoch, Sie sparen Zeit, Geld und Nerven, da sämtliche Korrespondenz/Absprachen online, via mail bzw. per Telefon erfolgen. Ein persönlicher Besuch bei Ihrem Rechtsanwalt ist nicht erforderlich.

 

Daher bietet sich eine Scheidung auf diesem Wege aber auch nur an, wenn alle Folgesachen geklärt sind, d.h., wenn zwischen den Ehegatten keine wechselseitigen Forderungen (mehr) bestehen. Dann handelt es sich um eine sogenannte einvernehmliche Ehescheidung, und es reicht aus, wenn nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist. Auch dies spart natürlich Kosten.

 

Das Gericht befasst sich dann neben der eigentlichen Ehescheidung auch nur noch mit dem Versorgungsausgleich. Versorgungsausgleich bedeutet, dass die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften geteilt werden. Zu diesem Zweck holt das Gericht bei den Rentenversicherungsträgern die erforderlichen Auskünfte ein und sobald diese vorliegen, kommt es zum Scheidungstermin vor Gericht. Auch hier geht Ihr Anwalt natürlich mit. Alternativ kann man unter bestimmten Voraussetzungen auf die Durchführung des Versorgungsausgleiches verzichten. In diesem Fall verkürzt sich die Dauer eines Scheidungsverfahrens natürlich erheblich.

 

Oftmals wird damit geworben, dass die Gerichtskosten/Anwaltsgebühren für eine Online-Scheidung geringer ausfallen als bei einer normalen Ehescheidung. Die Gerichtsgebühren und Anwaltskosten im Scheidungsverfahren richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der vom Gericht festgesetzt wird. Das Gericht könnte auf Antrag den Verfahrenswert bei einer einvernehmlichen Ehescheidung (egal, ob online oder nicht) herabsetzen, aber bislang haben wir dies nur in seltenen Ausnahmefällen erlebt, also eher nicht. Daher fallen die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren nicht geringer aus als bei einer „normalen“ Scheidung. Wege und Zeit sparen Sie natürlich dennoch.

 

Auch hier besteht die Möglichkeit der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe, sollten die wirtschaftlichen/finanziellen Voraussetzungen bei Ihnen gegeben sein.

 

Wir mailen Ihnen auf Anfrage alle erforderlichen Formulare zur Angabe Ihrer Daten gerne zu.

 

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